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Lizenzbestimmungen zur Nutzung der Online-Software MaklerServer
Sie (im folgenden Nutzer oder Kunde genannt) erwerben bei der REGO
Systems (im folgenden Anbieter genannt) eine Lizenz, nicht die Software
selber. Unsere Softwareprodukte werden Ihnen unter den folgenden Lizenzbestimmungen
zur Verfügung gestellt, die festlegen, was Sie mit diesem Produkt tun
dürfen. Im Mietvertrag wird der Umfang dieser Lizenz definiert.
1 Allgemein
- Diese Lizenzbestimmungen sind in Verbindung mit dem Mietvertrag
zu sehen. Zusammen stellen diese beiden Dokumente die gesamte vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer dar. Sie setzt alle
anderen mündlichen oder schriftlichen Verträge oder Vereinbarungen
außer Kraft, sofern diese im Mietvertrag nicht aufgeführt werden,
und kann nur durch einen schriftlichen und unterzeichneten Vertrag
verändert werden. Die Lizenzbestimmungen werden bestimmt und aufgesetzt
in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch ein ordentliches
Gericht für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden
sollte, wird diese Bestimmung von der Lizenzvereinbarung ausgenommen.
Alle anderen Bestimmungen bleiben aber weiter in Kraft.
- Alle Angaben, Darstellungen und Beschreibungen der Software im Internet,
Prospekten, Anzeigen, Produktbeschreibungen usw., auch bezüglich der
Preise, sind unverbindlich und keine Eigenschaftszusicherungen.
2 Gegenstand
- Diese Bestimmungen regeln die Konditionen der Nutzungsrechte des
im Mietvertrag vereinbarte Software-Pakets (nachstehend Produkt genannt).
Das Produkt wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Lizenzbestimmungen
vertrieben. Spätestens durch die Inbetriebnahme des Produktes werden
diese Bestimmungen durch den Nutzer anerkannt.
- Der Anbieter stellt dem Nutzer das Produkt mit den im Mietvertrag
vereinbarten Zugängen, Modulen, Funktionen und Speicherkapazitäten
zur Verfügung.
3 Nutzung, Änderung
- Der Anbieter überträgt dem Kunden/Nutzer keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte,
die über die zweckentsprechende Nutzung des erhaltenen Produktes hinausgehen,
insbesondere das Recht der Bearbeitung oder das Recht zur Weiterverbreitung.
Im Rahmen der zulässigen Nutzung des Produktes sind das Laden des
Programms in den Arbeitsspeicher sowie die Erstellung einer Sicherungskopie,
die als solche eindeutig zu kennzeichnen ist Vervielfältigungen zulässig.
- Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich
der eingesetzten Programme unerlässlich, darf der Nutzer Sicherungskopien
seiner auf dem Server befindlichen Daten-banken in der zwingend notwendigen
Anzahl herstellen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen
Zwecken verwendet werden.
- Jede weitere Nutzung und Verwertung des Produktes oder von Teilen
des Produktes, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung
sind strafbar und vertragswidrig und machen den Nutzer schadenersatzpflichtig.
Nur im Rahmen der §§ 69d Abs. 2 und 3, §69e, §69g Abs. 2 UhrG darf
der Nutzer das Produkt testen, untersuchen und kopieren. Mit schriftlicher
Zustimmung der REGO Systems dürfen Änderungen vorgenommen werden.
Sollten seitens des Nutzers Änderungen am Quellcode durchgeführt werden
ohne vorhergehender schriftlicher Zustimmung seitens der REGO Systems,
so ist eine sofort fällige Konventionalstrafe in Höhe von 100.000
Euro (netto) an die REGO Systems zu leisten.
- Die REGO Systems räumt dem Nutzer ein einfaches, nur unter Voraussetzung
des § 4 übertragbares Nutzungsrecht an dem Produkt ein.
4 Mehrfachnutzung
- Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Der Nutzer verpflichtet
sich, seine Zugangsdaten geheim zuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Dem Nutzer steht es frei, mehreren Benutzern (Mitarbeitern) die Nutzung
des Produktes zu ermöglichen.
5 Weiterveräußerung / Weitervermietung
- Der Nutzer darf seine erworbene Lizenz und das Produkt einschließlich
sonstigen Begleitmaterials an Dritte veräußern, vorrausgesetzt
der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden
Vertragsbedingungen zwischen ihm und der REGO Systems einverstanden.
- Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung
des Produktes.
- Der Nutzer ist im Falle der Veräußerung verpflichtet der
REGO Systems den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders
schriftlich mitzuteilen.
- Der Nutzer darf seine erworbene Lizenz und das Produkt einschließlich
sonstigen Begleitmaterials nicht Dritten überlassen, wenn der begründete
Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragbestimmungen verletzten,
insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
- Dem Nutzer ist eine Vermietung des Produkts an Dritte nicht gestattet.
6 Gewährleistung
- Die REGO Systems gewährleistet, dass dem Kaufgegenstand zugesicherte
Eigenschaften vorliegen. In Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen
enthaltene Angaben sind nicht zugesichert, es sei denn, eine Zusicherung
erfolgt ausdrücklich. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder
der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Aufgrund der in der Praxis
auftretenden Daten- und Bedienungs- konstellationen sowie den Bedienungsfehlern
gewährleistet die REGO Systems keine vollkommen fehlerfreie Funktion
unter allen Einsatz- bedingungen. Auch ein Datenverlust lässt sich
nicht vollständig ausschließen. Der Nutzer sichert daher in
regelmäßigen Zeitabständen, bei Erfordernis täglich, seine Daten.
Für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust verwahrt er die
erforderlichen Unterlagen.
- Auftretende Mängel zeigt der Nutzer der REGO Systems in allen erkennbaren
Einzelheiten an. Dabei befolgt er die Hinweise der REGO Systems zur
Fehleranalyse, damit sich die REGO Systems ein erstes Bild machen
kann.
- Der Nutzer erhält innerhalb von einer Woche ab Anzeige an die REGO
Systems ein Update, das die Mängel beseitigt. Gibt es noch kein ausgereiftes
Update und muss es die REGO Systems erst noch entwickeln, verlängert
sich die Frist um einen für beide Vertragspartner angemessenen Zeitraum.
- Beseitigt das übergebene Update den Mangel nicht, setzt der Nutzer
der REGO Systems eine angemessene Nachfrist. Nach Fristablauf ist
der Nutzer nach seiner Wahl zur Wandlung oder Minderung berechtigt,
wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wurde.
- Verlangt der Nutzer die Wandlung, berechnet sich der Wert der zwischenzeitlich
gezogenen Nutzung nach demjenigen Teil des Kaufpreises/Mietpreises,
der dem Verhältnis von tatsächlicher zu bei Mangelfreiheit regelmäßig
zu erwartender Benutzungszeit entspricht.
- Die Gewährleistung umfasst nicht die Fehler, die durch äußere
Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Nutzer das Produkt selbst
oder durch Dritte verändert. Werden in diesen Fällen Gewährleistungs
maßnahmen durchgeführt, zahlt der Nutzer eine Aufwandsentschädigung.
Sie umfasst neben dem Material- und Arbeitsaufwand auch die weiteren
Auslagen.
7 Haftungsbeschränkung
- Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des Gegenwärtigen Zustands
zur Verfügung gestellt. Andere Garantien oder Bedingungen gibt es
nicht, weder ausdrücklich noch implizit. Dies schließt auch
Garantieansprüche bezüglich der Verkaufsqualität, Verkäuflichkeit
oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus, oder solche, die durch
geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder
Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese.
- Das Produkt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und
auf verschiedenen Rechnern von verschiedenen Personen und Firmen getestet.
Die REGO Systems übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass das Produkt
für einen bestimmten, vom Nutzer angestrebten Zweck geeignet ist.
Bei Software muss nach Stand der Technik und Wissenschaft gegebenenfalls
mit Fehlern gerechnet werden. Es können unter bestimmten Systemvoraussetzungen
Unzulänglichkeiten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.
- Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen
des Auftretens von Computerviren, übernimmt die REGO Systems keine
Haftung, dennoch prüft die REGO Systems die Ware.
- Die REGO Systems übernimmt keine Gewährleistung über die Funktionsfähigkeit
des Produkts auf dem Rechner des Nutzers.
- Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen, die aus der Nutzung des
Produkts, deren Dateien und daraus resultierenden Schäden, Folgeschäden,
entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen
oder irgendeinem anderen Vermögensschaden, für den Nutzer oder für
einen Dritten entstehen.
- Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen für alle Schäden, gleich
welcher Art, die durch Rückrufaktionen des Nutzers oder eines Dritten,
der mit dem Nutzer und des Produkts mittelbar oder unmittelbar im
Zusammenhang steht, entstehen.
- Ansprüche Dritter, oder Ansprüche Dritter, die durch den Nutzer
getragen und vom Nutzer eingefordert werden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Auch aus der Tatsache, dass das Produkt nicht benutzt werden kann,
selbst, wenn die REGO Systems auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen worden ist.
8 Marken / Urheberrecht / Eigentumsvorbehalt
- Die Online-Software MaklerServer, sowie die dazugehörige Programm-Dokumentation
und sonstiges Begleitmaterial sind Eigentum der REGO Systems und sind
durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich
geschützt.
- Der Nutzer erwirbt ausschließlich das Recht zur Verwendung
des Produktes. Ihm werden weder ausdrücklich, noch implizit andere,
als die in diesem Lizenzvertrag erwähnten Rechte an dem Produkt gewährt.
- Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Nutzers sowie bei einer
erheblichen Verletzung der Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag,
es sei denn, die REGO Systems teilt dies dem Nutzer ausdrücklich mit.
- Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die REGO Systems
erlischt das Recht des Nutzers zur Weiterverwendung des Produktes.
Sämtliche vom Nutzer an-gefertigten Kopien müssen vom Nutzer vernichtet
werden.
- Die REGO Systems behält zu jedem Zeitpunkt sämtliche Rechte und
Ansprüche an dem Produkt, einschließlich des Rechts am geistigen
Eigentum.
- MaklerServer und das MaklerServer-Logo sind eingetragene Marken
der REGO Systems. Die REGO Systems erkennt sämtliche eingetragenen
Warenzeichen an, die in dieser Lizenz, der Software und der Programm-Dokumentation
Erwähnung finden.
9 Rechtswahl / Gerichtsstand / Schriftform
- Sämtliche Geschäftsbeziehungen der REGO Systems mit dem Nutzer
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
auch wenn der Nutzer seinen Sitz im Ausland hat Verweist dieses Recht
auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten der Sitz der REGO Systems, Hilden.
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung
dieser Bestimmung beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen
bedürfen der schriftlichen Form. Werden Sie von Vertretern oder Hilfspersonen
der REGO Systems erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die
REGO Systems hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Hilden, 01.05.2010
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